Aufgaben
Die Deichacht Krummhörn wurde gemäß § 7 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) am 01.03.1963 gegründet. Die Deichacht ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes und dient dem öffentlichen Interesse (Körperschaft des öffentlichen Rechts) und dem Nutzen ihrer Mitglieder. Die Deichacht verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst (Selbstverwaltung). Die Deichacht steht unter der Rechtsaufsicht des Landkreises Aurich und der kreisfreien Stadt Emden.
Gemäß § 2 der Satzung hat die Deichacht folgende Aufgabe:
Die Deichacht hat zur Aufgabe, ihr Verbandsgebiet (§ 1, Abs. 4) vor Sturmfluten zu schützen. Dafür hat sie die erforderlichen Deiche einschließlich der dazugehörigen Anlagen zu bauen, sowie ihre Deiche in ihrem Bestand und in ihren vorgeschriebenen Abmessungen zu erhalten. Dazu gehört auch die Erhaltung des Deichvorlandes (NDG). Weiter hat sie die zur Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes erforderlichen Arbeiten an den übrigen Verbandsanlagen vorzunehmen und die Deichsicherheit von Schleusen, Sielen und anderen Bauwerken im Deich, die in der Unterhaltungslast anderer stehen, zu überwachen und die Vorsorge für die Deichverteidigung zu treffen.
Weitere Informationen zu unseren Aufgaben:1) Deichschäfereien2) Deichunterhaltung3) KatastrophenschutzZur Erfüllung der o.g. Aufgaben unterhält die Deichacht in Krummhörn-Pewsum einen Bauhof. Hierzu sind aktuell 8 Deichunterhaltungsarbeiter beschäftigt. Sämtliche zur Deichunterhaltung benötigte Maschinen und Geräte sind vorhanden und werden laufend gewartet.
Hierzu zählen insbesondere:
1 Unimog
5 Schlepper (85 bis 170 PS)
1 Mähtrack

6 Schlepperanhänger
diverse Geräte zur Heuwerbung (Mäher, Schwader, Wender, Schlegelmulcher)
2 Einachsbalkenmäher und 3 Motortrimmer u. v. m.